Kontakt

Stefan Engelhard
NGH-Hypnotist,
Reinkarnationscoach,
Hypnosecoach

Telefon: 06021 /438 47 36

Logo NGH, National Guild of Hypnotists, est. 1951

 

Logo OMNI, The OMNI Hypnosis Training Center, est. 1979

Quelle: Dachverband Geistiges Heilen e.V.

Rechtliche Rahmenbedingungen für HeilerInnen in Deutschland

Rechtliche Stellung von HeilerInnen

Im Jahr 2004 hat das Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung zu folgendem Thema gefällt:

Dürfen Heiler Arbeiten, oder ist zur Ausübung geistigen Heilens eine Approbation oder Heilpraktikererlaubniss erforderlich?

Es wurde festgestellt, daß die Tätigkeit eines Heilers nicht unter das Heilpraktikergesetz fällt. Die vorgenommene Tätigkeit des Heilers, wie z.B. Handauflegen, ist aufgrund Ihrer Art und Wirkung grundsätzlich nicht mit Medizin zu verwechseln. Dies gilt genauso für Praktiken religiöser oder ritueller Natur. Diese sind auch keine Medizin. Wichtig ist, daß der Patient den Heiler nicht mit einem Arzt oder Heilpraktiker verwechseln kann und seine Handlungen nicht mit Heilkunde oder Medizin.

Das Heilpraktikergesetz findet deshalb keine Anwendung: