Stefan Engelhard
NGH-Hypnotist,
Reinkarnationscoach,
Hypnosecoach
Telefon: 06021 /438 47 36
Quelle: Dachverband Geistiges Heilen e.V.
Im Jahr 2004 hat das Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung zu folgendem Thema gefällt:
Dürfen Heiler Arbeiten, oder ist zur Ausübung geistigen Heilens eine Approbation oder Heilpraktikererlaubniss erforderlich?
Es wurde festgestellt, daß die Tätigkeit eines Heilers nicht unter das Heilpraktikergesetz fällt. Die vorgenommene Tätigkeit des Heilers, wie z.B. Handauflegen, ist aufgrund Ihrer Art und Wirkung grundsätzlich nicht mit Medizin zu verwechseln. Dies gilt genauso für Praktiken religiöser oder ritueller Natur. Diese sind auch keine Medizin. Wichtig ist, daß der Patient den Heiler nicht mit einem Arzt oder Heilpraktiker verwechseln kann und seine Handlungen nicht mit Heilkunde oder Medizin.